Die psychische Gesundheit der Beschäftigten spielt eine zunehmende Rolle im Unternehmen. Statistiken der Krankenkassen zeigen seit Jahren zunehmende Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese sind auch auf die Bedingungen der Arbeit zurück zu führen, die als psychische Belastungen bezeichnet werden.
Verschiedene Studien der Arbeitswissenschaft zeigen einen Zusammenhang zwischen bestimmten Arbeitsbedingungen und psychischen Erkrankungen bzw. entsprechender Symptomatik, die als Beanspruchungsfolgen bezeichnet werden.
Der Gesetzgeber hat reagiert und fordert seit 2013 mit dem Arbeitsschutzgesetz auch, die Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, die sich auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten auswirken können. Dabei ist die Analyse nur ein Aspekt. Vielmehr müssen Maßnahmen für ermittelte Schwerpunkte abgeleitet und umgesetzt werden, um Verbesserungen im Betrieb zu erzielen.
Am Markt werden zahlreiche Methoden der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen angeboten. Zielführend ist jedoch die Anwendung einer für den Betrieb geeigneten Methodik, bei der alle relevanten Akteure mit einbezogen werden. Bei der Umsetzung bedarf es einer guten Vorbereitung sowie einer zielführenden Ableitung von Maßnahmen, die kompetent begleitet wird. Daher fokussieren wir nicht auf die eine Methode, sondern stellen unseren Kunden die spezifisch passenden Ansätze vor, die wir aufgrund unserer Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen ausgewählt haben und empfehlen können.
Unser Ansatz – Ihr Nutzen:
✔︎ Wissenschaftliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung
✔︎ Effizienz und Angepasstheit an betriebsspezifische Erfordernisse
✔︎ Abgeschlossene Projektteile für einen guten Überblick und Kostentransparenz
✔︎ Rechtssicherheit durch Berücksichtigung der GDA-Leitlinie
✔︎ Wahrung der Anonymität und Objektivität
✔︎ Nachhaltigkeit und Praxisnähe durch Empfehlung und Begleitung von geeigneten Maßnahmen
✔︎ Integration in vorhandene Prozesse und betriebliche Organisation
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