50 Jahre Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wurde am 12.12.1973 erlassen. Darin ist die Pflicht von Arbeitgebern begründet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen, die den Arbeitgeber bei der Umsetzung seiner Pflichten durch fachliche Beratung unterstützen sollen. Nun sind 50 Jahre vergangen.
Ursprünglich war das Ziel, durch eine kompetente Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers, in seiner Verantwortung Arbeitsschutz und Unfallverhütung sicher zu stellen und einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erreichen. Als 1996 das Arbeitsschutzgesetz erlassen wurde, wurde die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) flächendeckend eingeführt. Deren Ziel ist es, möglichst frühzeitig potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit zu erkennen und durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden oder zu verringern. Der Fokus rückte zunehmend von der Vermeidung zur vorausschauenden Prävention und Gesundheitsförderung.
Über die Zeit hat sich die Arbeitswelt verändert, von Gefährdungen für die körperliche Gesundheit hin zu eher psychischen Belastungen, die in der Veränderung der Arbeitswelt weitestgehend durch die digitale Transformation, den demografischen Wandel und einer globalen Zusammenarbeit begründet sind.
Interne Betriebsschulung der MitarbeiterInnen zum Thema Arbeitssicherheit.
Was müssen die MitarbeiterInnen wissen zur Arbeitssicherheit, welche Rechte und Pflichten haben sie innerhalb der Firma beim Thema Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dies wird den MitarbeiterInnen bei der Schulung vermittelt.
Für eine gute Beratung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes heißt das:
- 1. Expertise und Aktualität: Eine qualitativ hochwertige Beratung im Arbeitsschutz erfordert fundierte Kenntnisse und eine ständige Aktualisierung dieser. Kontinuierliche Fortbildungen sind daher unerlässlich, um mit den kontinuierlichen Veränderungsprozessen Schritt zu halten.
- 2. Individuelle Anpassung: Jedes Unternehmen ist einzigartig, und daher sollte auch die Arbeitsschutzberatung darauf abgestimmt sein. Ein guter Beratender nimmt sich die Zeit, das Unternehmen zu verstehen, seine Arbeitsabläufe zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen vorzuschlagen bzw. zu besprechen. Die betriebsspezifische Anpassung ermöglicht es, die Akzeptanz und Umsetzung von Maßnahmen zu stärken.
- 3. Kommunikation und Schulung: Eine qualitativ hochwertige Arbeitsschutzberatung legt großen Wert auf klare und verständliche Kommunikation für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Beschäftigte und Führungskräfte) und mit dem Einsatz unterschiedlicher Methoden (z.B. digital, Workshop, „Zehn Minuten Zeit für Arbeitssicherheit“). Dies ist entscheidend, um das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit zielgerichtet zu schärfen und sicherzustellen, dass es Teil der Unternehmenskultur wird.
- 4. Innovationsbereitschaft: Die Arbeitswelt entwickelt sich ständig weiter, und erstklassige Berater*innen sind bereit, innovative Ansätze zuzulassen und auf Veränderungen einzugehen. Die Integration neuer Technologien, wie beispielsweise digitale Tools zur Gefährdungsbeurteilung oder virtuelle Schulungen, kann die Effektivität der Arbeitsschutzmaßnahmen betriebsspezifisch verbessern.
- 5. Kontinuierliche Zusammenarbeit: Eine erfolgreiche Arbeitsschutzberatung geht über die bloße Erfüllung von Pflichten hinaus. Sie erfordert eine partnerschaftliche Beziehung zwischen dem Beratenden und den Akteuren im Unternehmen. Offener Austausch, kontinuierliche Zielorientierung, regelmäßige Überprüfungen und die Bereitschaft, gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten, sind essenzielle Elemente einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
- 6. Netzwerk: In Zukunft wird die Zusammenarbeit verschiedener Expert*innen und Akteure bei der Beratung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einen größeren Stellenwert einnehmen, um nicht nur mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine Ganzheitlichkeit zu erreichen und sondern auch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Schnittstellen der Kunden eingehen zu können.