Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb – unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheit

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb – unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheit

KI ist ein Sammelbegriff für Technologien, die es Maschinen ermöglichen, auf Basis von Daten bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die bislang menschliche Intelligenz erforderten. Dies geschieht vor allem durch sogenannte lernende Systeme – insbesondere maschinelles Lernen und Deep Learning. Diese Systeme erkennen Muster, treffen Vorhersagen oder generieren Entscheidungen auf Grundlage großer Datenmengen.

KI basiert auf Algorithmen, die durch Trainingsdaten „lernen“, typische Muster zu erkennen. Demnach arbeitet KI in der Regel auf Basis von Wahrscheinlichkeiten.

Verbreitet in Betrieben und auch bei der Anwendung im privaten sind Chatbots, die beim Generieren von Wissen in einem bestimmten Format oder einer bestimmten Struktur unterstützen. Weitere Einsatzgebiete in Unternehmen sind beispielsweise Qualitätssicherung, Logistik, Instandhaltung und Dokumentenmanagement.

KI verändert Arbeitsinhalte, -prozesse und Anforderungen an Qualifikationen. Dies kann als eine „Transformation der Arbeit“ gesehen werden, bei der Routineaufgaben zunehmend automatisiert werden. Die Rolle der Beschäftigten verschiebt sich hin zu überwachenden, steuernden und bewertenden Tätigkeiten.

Chancen bestehen insbesondere in der Entlastung von monotoner, gefährlicher oder kognitiv überfordernder Arbeit. Auch kann KI Menschen mit Einschränkungen neue Zugangsmöglichkeiten zur Arbeitswelt eröffnen.

Allerdings steigen auch die Anforderungen: Beschäftigte müssen neue Kompetenzen aufbauen, insbesondere im Umgang mit digitalen Technologien, Dateninterpretation und kooperativer Systemgestaltung.

KI-Systeme basieren auf Daten. Daher spielen Datenschutz und ethische Leitlinien eine Rolle. Insbesondere relevant sind:

  • Datenschutz: Zweckbindung, Minimierung und Zugriffsrechte müssen in Bezug auf die Daten geklärt und festgelegt sein.
  • Autonomie: Menschliche Entscheidungshoheit darf nicht durch Algorithmen verdrängt werden.
  • Fairness: Diskriminierungsfreie Entscheidungen sind sicherzustellen.
  • Verantwortung: Es muss stets klar sein, wer für die Ergebnisse von KI-Systemen haftet.
  • Nachvollziehbarkeit: Systeme müssen technisch und organisatorisch überprüfbar bleiben.

Ein erfolgreicher Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb erfordert Planung, Beteiligung und Evaluation. Hier kann ein mehrstufiges Vorgehen gewählt werden:

(Quelle: siehe Literaturtipp)

  • Zielsetzung und Folgenabschätzung
  • Planung und Gestaltung
  • Vorbereitung und Implementierung
  • Evaluation und Anpassung.

Dabei müssen auch die Transparenz der Systeme, die Kompetenzentwicklung für die Beschäftigten und die Beteiligung von Beschäftigten sowie Beschäftigtenvertretungen mitgedacht werden.

Für die Einführung von KI gilt, dass diese dem Menschen dienen muss und diesen nicht ersetzen soll. Eine partizipative und transparente Einführung erhöht den Nutzen und die Akzeptanz der Anwendung.

Detaillierte Informationen liefert das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. in seiner Schrift „Arbeitsorganisation neu gedacht – Erfolgsfaktoren für die KI-Einführung“

Erfahren Sie auch zum Thema „Was macht ein Arbeitsschutzbeauftragter?“ am Arbeitsplatz, mehr können Sie in diesem Artikel erfahren.

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb

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