Die Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz im Betrieb

Die Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Methodik im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen. Hierzu gehören:

– die Feststellung der Tätigkeiten,

– das Erkennen der Gefährdungen bei diesen Tätigkeiten

– die Risikobeurteilung zu den Gefährdungen,

– die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen sowie

– die Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen.

Beratend zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung stehen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der/die Betriebsärzt*in zur Seite.

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