Die Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Methodik im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen. Hierzu gehören:
– die Feststellung der Tätigkeiten,
– das Erkennen der Gefährdungen bei diesen Tätigkeiten
– die Risikobeurteilung zu den Gefährdungen,
– die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen sowie
– die Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen.
Beratend zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung stehen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der/die Betriebsärzt*in zur Seite.
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