Ist ein Arbeitsschutzbeauftragter Pflicht?
Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es eine ganze Reihe von Arbeitsschutzbeauftragten. Oft wird die Frage gestellt, ist ein Arbeitsschutzbeauftragter Pflicht? Dieser Artikel möchte die wesentlichen Funktionsträger in der betrieblichen Praxis vorstellen:
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind Fachberater*innen, die von jedem/r Unternehmer*in beauftragt werden müssen, um eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung zu erhalten. Basis für die Qualifikation, Bestellung und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist das Arbeitssicherheitsgesetz.
In großen Unternehmen sind die Fachberater*innen meist angestellt, kleine und mittlere Unternehmen bedienen sich meist externen Dienstleistern.
Sicherheitsbeauftragte sind beratende Kolleg*innen, die im Betrieb auf den Arbeitsschutz achten, Auffälligkeiten ansprechen und Mängel melden. Ihre Bestellung ist ab 20 beschäftigten Pflicht. Sie tragen keine zusätzliche Verantwortung.
Ersthelfer*innen und Brandschutzhelfer*innen sind Kolleg*innen, die spezifische Aufgaben in Erster Hilfe bzw. zum Thema Fluchtwege, Brandschutz und Evakuierung übernehmen. Sie werden benannt, geschult und im Unternehmen bekannt gemacht.
Ihre Fragen zum Thema Arbeitsschutz können Sie mir hier schicken!